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   BSG, 29.07.2008 - B 2 U 74/08 B   

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BSG, 29.07.2008 - B 2 U 74/08 B (https://dejure.org/2008,60771)
BSG, Entscheidung vom 29.07.2008 - B 2 U 74/08 B (https://dejure.org/2008,60771)
BSG, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - B 2 U 74/08 B (https://dejure.org/2008,60771)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 29.07.2008 - B 2 U 74/08 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 des Grundgesetzes - GG -, § 62 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besondern Umständen des Falles ergibt (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 29.07.2008 - B 2 U 74/08 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 des Grundgesetzes - GG -, § 62 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besondern Umständen des Falles ergibt (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus BSG, 29.07.2008 - B 2 U 74/08 B
    Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der vom LSG seiner Entscheidung nach dem Vortrag des Klägers zugrunde gelegten Ermittlungsreihenfolge im vorliegenden Berufskrankheiten-Verfahren und der vom Kläger angeführten Entscheidung des BSG vom 15. Februar 2005 (B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12) zur rechtlichen Prüfungsreihenfolge, wenn die Anerkennung eines Arbeitsunfalls umstritten ist.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 29.07.2008 - B 2 U 74/08 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 des Grundgesetzes - GG -, § 62 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 222/04 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 29.07.2008 - B 2 U 74/08 B
    9 In der von einem Beteiligten beantragten, nicht erfolgten Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens kann eine Verletzung des Anspruchs dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör liegen (vgl BVerfG NJW 1998, 2273; BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 4).
  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus BSG, 29.07.2008 - B 2 U 74/08 B
    9 In der von einem Beteiligten beantragten, nicht erfolgten Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens kann eine Verletzung des Anspruchs dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör liegen (vgl BVerfG NJW 1998, 2273; BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 4).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 29.07.2008 - B 2 U 74/08 B
    An keiner Stelle jedoch bezeichnet der Kläger bei Erhebung dieser Rüge einen Beweisantrag iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG, der den Anforderungen an einen Beweisantrag iS der Zivilprozessordnung (ZPO) entspricht (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 210 mwN).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 29.07.2008 - B 2 U 74/08 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 des Grundgesetzes - GG -, § 62 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 12.05.1999 - B 4 RA 181/98 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 29.07.2008 - B 2 U 74/08 B
    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, aus einer Beschwerdebegründung und ihren bruchstückhaften, mit eigenen Überlegungen zur Beweiswürdigung durchsetzten Ausführungen zum Sachverhalt und der Rechtslage sowie Bezugnahmen auf vorinstanzliche Entscheidungen und Schriftsätze eine den oben aufgeführten Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde genügende Begründung herauszusuchen und zu prüfen (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 26; Senatsbeschluss vom 1. Juli 2004 - B 2 U 155/04 B).
  • BVerfG, 15.02.1993 - 1 BvR 1045/92

    Grundsatz des fairen Verfahrens und Formerfordernisse bei Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 29.07.2008 - B 2 U 74/08 B
    10 Hinsichtlich der vom Kläger nach der Vernehmung von Prof. Huber beantragten und vom LSG abgelehnten Vertagung der mündlichen Verhandlung, damit er - der Kläger - zu den Ausführungen von Prof. Huber sich informieren und anschließend Stellung nehmen könne, ist eine Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör, aber auch eines anderen Verfahrensgrundrechts, wie zB des Rechts auf ein faires Verfahren (abgeleitet aus Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ; vgl nur BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5), seiner Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen.
  • BSG, 26.11.1981 - 4 BJ 87/81

    Brezeichnung der Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

  • BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75

    Zulassung der Revision - Abweichung von einer Entscheidung des BSG - Konkrete

  • OLG Naumburg, 03.11.2005 - 2 U 155/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2018 - L 14 U 102/15
    Hiergegen hat der Kläger am 24. Juni 2008 vor dem Sozialgericht (SG) Bremen Klage erhoben (Verfahren S 2 U 74/08) und seine bisherige Auffassung unter Hinweis auf den Bericht des Dr. R. vom 25. April 2008 bekräftigt.

    Mit Beschluss vom 24. März 2010 hat das SG Bremen die Rechtsstreitigkeiten S 2 U 74/08 und S 2 U 27/10 unter dem Aktenzeichen S 2 U 27/10 verbunden.

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